Die Antwort lies nicht lange auf sich warten und lautete am 20.1.2020 (fast schon erwartungsgemäß):
Um mit dem gleichen Anliegen auch an den Audi Service Partner herantreten zu können, bat ich am 20.1.2020 um eine Kopie meiner Anfrage - Porsche Austria bestätigt nur den Inhalt über das gesendete Formular, schickt aber keine Kopie mit (die werden schon wissen warum):
Die Antwort kam dann unerwartet schnell rund 20min. später mit einer PDF-Datei der Anfrage. O.K., ich nahm Porsche Austria am nächsten Tag beim Wort und telefonierte (21.01.2020) mit meinem lokalen "Freundlichen" und schickte ihm darauf folgende Mail:
Parallel (21.01.2020) startete ich auch eine Anfrage bezüglich des Produktionsdatums des Airbagmoduls bei Audi Tradition und konkretisierte nochmals mein Anliegen bei Porsche Austria:
Mittlerweile, war nach einem Anruf bei Porsche Austria meinerseits (nachdem ich das obige Mail der Werkstätte in Kopie an Porsche Austria mitgesendet habe) Porsche Austria wieder am Ball - "good old Rolling Stones", die Steine sind im Rollen.
Man bzw. Frau stellte mir laut telefonischer Auskunft in Aussicht, sich mit meiner Audi-Werkstätte in Verbindung zu setzen und eine Lösung zu suchen. Leider kam dann wieder die typische Reaktion von Porsche Austria:
"vielen Dank für Ihre neuerliche Kontaktaufnahme.
Gerne hätten wir Ihnen weitergeholfen, allerdings können wir dies nicht in der Art und Weise tun, wie Sie es erwartet haben.
Der Vertrieb unserer Fahrzeuge, sowie die Betreuung unserer Kunden wird im Servicebereich von unseren Audi Service Partnern gesteuert.
Bitte nehmen Sie deshalb mit Ihrem Audi Service Partner Kontakt auf. Er hilft Ihnen gerne bei der Klärung Ihres Anliegens.
Falls Sie noch keinen Händler haben sollten, können Sie bei dem unten angeführten Link einen in Ihrer Nähe suchen:
https://www.audi.at/haendlersuche
Mit freundlichen Grüßen"
Nach dem Telefonat und folgender Email (22.01.2020) an die Porsche Austria Kundenbetreuung:
"Sehr geehrte Fr. S.,
vielen Dank für das Telefonat. Ich möchte dies hiermit gerne nochmals schriftlich festhalten bzw. etwas konkretisieren.
Es wurden im letzten Jahr meinerseits viele Arbeitsstunden und auch ein vierstelliger Betrag in den Erhalt des Fahrzeuges durch Wartungsarbeiten und Ersatzteile investiert, der sich in der Größenordnung des eigentlichen Kaufpreises bewegte.
Mein Anliegen ist nun, dass jetzt Maßnahmen ergriffen werden, die in Zukunft nicht dazu führen, dass mein Fahrzeug MJ2000 (Fahrgestellnummer ist im Bereich des betroffenen Nummernkreises) aufgrund der fehlerhaften NADI-Takata-Airbags (siehe Safety Recall an die NTHSA durch TK Group LLC vom 03.12.2019) stillgelegt bzw. durch Audi aufgekauft wird.
Diese drastischen Maßnahmen laufen nämlich bereits in Australien und ein Rückruf steht in Amerika an.
Ich weiß auch, dass der Audi-Traditionsshop entsprechende Airbags als Ersatzteile anbietet (KatNr. 229 - https://trshop.audi.com/konakart/SelectProd.do?prodId=74238&manufacturer=manufacturer&category=Aufbau&name=AIRBAG&model=0001).
Die von Ihnen in Aussicht gestellte Lösungserarbeitung, unter der Einbeziehung meiner lokalen Werkstätte Automobile M. in Oberweis, sehe ich positiv entgegen.
Da ich aber auch um die Philosophie von Audi weiß, dass man Probleme gerne durchtaucht, bitte ich Sie einen entsprechenden Lösungsvorschlag bis zum 31.01.2020 zu erarbeiten, ansonsten muss ich mir entsprechende weitere Schritte vorbehalten."
kam dann eine Antwort. Wobei es aber nicht lange beim Suchen blieb. Wenn die lieben Porsche Austria Kundenbetreuer/innen zu Ostern auch so fleißig beim Suchen sind wie bei mir, dann hat der Osterhase keine Arbeit mehr, weil er dann keine Ostereier verstecken muss
Nach dem Telefonat und der Email dauerte es keine 24 Stunden (22.01.2020) und ich erhielt - oh, welch ein Wunder - folgende Rückmeldung der Kundenbetreuung von Porsche Austria:
"vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme in der Sie uns fragten, ob Ihr Audi TT mit der Fahrgestellnummer TRUZZZ8NZY1008634 von der Rückrufaktion (Airbag) betroffen ist.
Die Zufriedenheit und die sichere Fahrt unserer Kunden liegen uns sehr am Herzen. Sollten daher einmal Audi Fahrzeuge von einer Rückrufaktion betroffen sein, wenden wir uns grundsätzlich unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften an den österreichischen Versicherungsverband. Damit kann sichergestellt werden, dass der jeweils aktuelle Fahrzeughalter korrekt angeschrieben und entsprechend informiert wird.
Ihr Fahrzeug ist nicht von dieser Rückrufaktion betroffen.
Sollte Ihr Audi TT einmal betroffen sein, können Sie sicher sein, dass wir Sie umgehend informieren werden."
Natürlich musste auf ein solches Schreiben meinerseits wieder reagiert werden (22.01.2020) - wir spielen ja schließlich "Porsche Austria Ping Pong":
Sehr geehrter Herr H., sehr geehrte Frau A.,
ich glaube Sie haben mein Schreiben und Anliegen leider nicht gänzlich verstanden. Dass es für mein Fahrzeug keine offizielle Rückrufaktion in Österreich gibt ist mir bewusst, es geht darum, dass ich Belege habe, die darauf rückschließen lassen, dass mein Fahrzeug mit einem NADI-Takata-Airbag aus dem Zeitraum 01.05.1999 bis 31.08.1999 ausgestattet ist. Diese produzierten Airbags weisen eine Fehlerquote von 1% auf, wobei man weltweit 29 Todesfälle mit diesen Airbags in Verbindung bringt.
Audi Australien führt daher schon Rückrufe durch und die Konsumenten und Händler in Amerika werden laut dem TK Group LLC Dokument an die NHTSA am 24.01.2020 verständigt, während Österreich noch untätig ist.
Anbei ein Schreiben, welches ich umgehend an ÖAMTC, Österreichischen Versicherungsverband, Verein für Konsumenteninformation, BMVIT Abt. ST-1 und Medien weiterleiten werde, wenn wir keine konstruktive Lösung für das Airbag-Problem finden.
Sie haben am 23.01.2020 bis 16Uhr00 die Möglichkeit mit mir Kontakt aufzunehmen, ansonsten sehe ich mich veranlasst den Anhang den entsprechenden Stellen zukommen lassen."
Aber nach kurzer Überlegungspause am 22.01.2020, habe ich das Angebot des Kontaktes zurückgenommen, da ich ja eh die Standardantwort kenne ("ihr Fahrzeug ist nicht betroffen ... wenden Sie sich an Ihrem Audi Servcie Partner ... wenn doch ... usw. usw. usw.):
"Sehr geehrter H., sehr geehrte Frau A. und sehr geehrte Frau S.,
ich bin nochmals in mich gegangen und habe die bisherigen Erfahrungen mit Ihnen als Kundenbetreuung in den letzten Jahren reflektiert und bin zu dem Schluss gekommen, dass sich jegliches weiteres Gespräch erübrigt. Meine vorher per E-Mail angebotene Gesprächsbereitschaft für eine konstruktive Lösung ziehe ich hiermit zurück und wende mich direkt an die von mir angeführten Stellen und werde diese bitten, die von mir zusammengetragenen Informationen zu verifizieren.
Natürlich steht es Ihnen frei trotzdem mit mir Kontakt aufzunehmen."
Ebenso verlief die erste Anfrage bei Audi Tradition im Sand und daher bemühte ich mich nochmals ein Email (24.01.2020) an Audi Tradition zu schreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige für meinen Audi TT8N3 (Modelljahr 2000, TRUZZZ8NZY1008634) einen Ersatzairbag mit der Teilenummer 8N0880201. Ich habe gesehen, dass Sie in Ihrem Online-Store mit der KatNr 229 einen solchen anbieten.
Meine Frage ist daher, ob das Produktionsdatum dieses Airbags nach dem 31.08.1999 liegt und wenn ja, ob ich diesen über meinem lokalen Audi-Servicepartner in Österreich bestellen kann?"
Ob dieser zwei Schreiben oben, hat die Kundenbetreuung von Porsche Austria doch mit einem Zweizeiler (23.01.2020) geantwortet:
"Sehr geehrter Herr Dr. M.,
vielen Dank für Ihre neuerliche Kontaktaufnahme.
Am Sachverhalt des gestrigen Schreibens hat sich nichts verändert.
Mit freundlichen Grüßen"
Parallel bemühte ich meine Audi-Werkstätte, die ich an dieser Stelle explizit loben muss, herauszufinden, welchen Datums der Airbag ist. Ich bekam daraufhin am 05.02.2020 folgende Auskunft:
"Sehr geehrter Herr M.!
Ich habe heute von Audi Tradition erfahren das die bei ihnen lagernden Airbags Herstellungsdatum 2014 und 2016 haben.
Der Austausch des Airbags für ihren Audi würde bei uns € 906,46 inkl. Material und Arbeitszeit kosten.
Das Teil sollte innerhalb einer Woche bei uns sein."
Um ja keine Zeit zu verlieren und dass mir keiner einen der letzten Airbags wegschnappt, habe ich diesen umgehend am 06.02.2020 mit folgenden Worten bestellt:
"Sehr geehrter Herr S.,
bitte könnten Sie das Ersatzteil bestellen und wenn möglich das neueste (2016). Bezüglich der Lieferzeiten ist es nicht tragisch, da das Fahrzeug derzeit abgemeldet bzw. das Kennzeichen hinterlegt ist. Ich habe Herrn B. gebeten zu klären, ob der Airbag zwischenzeitlich bei Ihnen gelagert werden kann und gehe davon aus, dass dies möglich ist.
Das Fahrzeug wird Mitte bzw. Ende März wieder zugelassen und der Einbau könnte ja dann im Rahmen der §57a Überprüfung (Top Card) erfolgen."
Bitte verständigen Sie mich aber, wenn das Teil gekommen ist, damit ich die Rechnung begleichen kann."
Und um zu Unterstreichen, wie wichtig mir ein Tausch ist, habe ich nochmals auf die Dringlichkeit der Bestellung in einem Mail (06.02.2020) an meine Werkstatt hingewiesen - im Grunde zeigt dies schon, dass meine Ängste irgendwie schon sehr groß waren, im Wissen was in Australien abläuft - und Australia und Austria hören sich ja ähnlich an:
"Sehr geehrter Herr S.,
ich möchte Sie auf die Dringlichkeit der Bestellung des Ersatzteiles 8N0880201 hinweisen, da seit heute Dokumente der amerikanischen Transportbehörde öffentlich vorliegen, in denen zu lesen ist ,dass auch eine Analyse von deutschen Airbags ergeben hat, dass diese nicht oder nur unzureichend auslösen. Zitat:
January 22, 2020: Analysis of NADI inflators from the German market show a possibility of no or slow deployment.
Betroffen sind Airbags, die bis zum 31.08.1999 betroffen sind und daher ist auch mein Fahrzeug davon berührt ist. Ich gehen nun davon aus, dass eine entsprechende Nachfrage nach den Airbags entstehen könnte."
Wenn der Porsche Austria Kundendienst bei mir genauso serviceorientiert agiert hätte, wie meine Audi-Werkstatt, dann gebe es diese Seite nicht, denn einen Tag später (07.02.2020) kam folgende Antwort:
"Sehr geehrter Herr M.!
Ich wollte sie noch darüber informieren dass der Airbag bestellt ist, und wenn alles passt bekommen wir auch den mit Produktionsdatum 2016.
Schönes Wochenende! "
Beim späteren Airbag-Wechsel (05.03.2020) hat mir der Serviceleiter dann erzählt, dass die erste Aussage von Porsche Austria an ihm war, dass mein Fahrzeug eine ganz andere Airbag-Einheit hat als die im Safety Recall Report angeführten Airbags. Porsche Austria versorgt anscheinend seine Partner mit falschen Informationen, die wiederum an die Kunden weitergereicht werden - wobei der Audi-Partner hierfür ja nichts kann. Dass diese Aussage bzw. der im Schreiben angeführte Hinweis nicht stimmt hat sich ja mit dem offiziellen Rückrufschreiben 69AE, 69BT und 69CJ bewahrheitet.
Auf eine Anfrage zwischenzeitlich bei Audi hat dann wieder die gut abgestimmte Kundenbetreuung von Porsche Austria am 13.02. 2020 geantwortet:
"Sehr geehrter Herr Dr. M.,
vielen Dank für Ihre erneute Kontaftaufnahme mit der AUDI AG.
Diese hat uns gebeten Ihnen auch nochmals zu Antworten.
Wie Ihnen auch seitens der AUDI AG mitgeteilt wurde, hat sich in der Zwischenzeit am Sachverhalt keine Änderung ergeben.
Mit freundlichen Grüßen"
Die Arroganz und die Desinformationsstrategie der Porsche Austria Kundenbetreuung hatte mich zwischenzeitlich aber so gereizt, dass ich mich an diverse öffentliche Stellen und einige Medien gewendet hatte - was daraus wurde habe ich weiter unter geschrieben, auch wenn diese Thematik niemanden außer mir interessiert.
Loben muss ich an dieser Stelle das Sozialministerium bzw. die Abteilung für Produktsicherheit, die sich, obwohl fachlich nicht zuständig, meiner angenommen und mich auch ernst genommen hat - vielen Dank an dieser Stelle.
Die weitergeleitete Antwort der Audi AG an das Sozialministerium Abt III/2 Produktsicherheit, welche eine Anfrage an Porsche Austria gestellt hat, lautete am 07.02.2020 wie folgt (im Grunde hat die Audi AG nichts anderes mitgeteilt, was nicht schon im
Safety Recall Report 20V-056 stand):
"...es tut mir leid, dass sich die Antwort zu der Anfrage von Herrn M. verzögert hat. Ich musste den Vorgang selbst erst mit der AUDI AG klären, weil uns in Österreich keine Informationen zu dem Thema vorlagen.
Nachfolgend leite ich Ihnen in blauer Schrift die Information der AUDI AG weiter:
Die Firma TK Global LLC (ehemals Takata) hat die amerikanische Bundesbehörde für Straßen- und Fahrzeugsicherheit (NHTSA) über ein mögliches Sicherheitsrisiko zu Fahrzeugen informiert, deren Fahrerairbags mit einem bestimmten Gasgenerator-Typ von Takata ausgestattet sein können. Dabei wurden diverse Fahrzeughersteller genannt, die zwischen 1995 und 1999 mit den gegenständlichen Airbags beliefert wurden. Nach bisherigen Erkenntnissen könnte solch ein eingesetzter Gasgenerator – non-azide driver inflator (NADI) – über Laufzeit und unter Einfluss weiterer Faktoren nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Die Sicherheit der Kunden steht für Audi an erster Stelle. Das Risiko des Berstens eines bei Audi eingesetzten NADI-Generators wird nach unseren aktuellen Erkenntnissen als unwahrscheinlich eingestuft. Allerdings kann nicht absolut sichergestellt werden, dass der Fahrerairbag bei einem Unfall die volle Rückhaltewirkung entfaltet. Nach gesicherten Erkenntnissen handelt es sich bei den in unseren Fahrzeugen verwendeten Generatoren um einen anderen NADI-Generator-Typ als bei den Vorfällen mit Fahrzeugen anderer Hersteller. Das Risiko des Berstens eines bei Audi eingesetzten NADI-Generators wird nach unseren aktuellen Erkenntnissen als unwahrscheinlich eingestuft.
Interne Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass im Falle eines Unfalles die Rückhaltewirkung des bei Audi eingesetzten NADI-Airbags nicht immer im vollen Umfange gewährleistet sein könnte. Damit werden die damals gültigen gesetzlichen Vorgaben für die Funktion eines Airbags in USA, Kanada, Australien und Japan nicht sicher eingehalten. Für andere Märkte, z. B. Europa, ist dies abschließend noch nicht geklärt. Audi steht mit den entsprechenden Behörden in Verbindung. Aus diesem Grund gilt die Rückruf-Ankündigung aktuell nur für diese Märkte.
Audi kennt bislang keinen Vorfall weltweit, in dem bei einem Audi-Fahrzeug mit einem NADI-Gasgenerator der Airbag nicht auslegungskonform funktioniert hat. Wir arbeiten weiterhin an einer Klärung des Sachverhaltes. Dazu stehen wir auch im engen Austausch mit dem Lieferanten sowie den Behörden."
Wobei der Übersetzer bezüglich des Berstens den Inhalt nicht ganz korrekt wiedergegeben haben dürfte, denn im
Safety Recall Report 20V-056 steht unter "Description of defect" folgender Wortlaut:
"This can lead to slow deployment, which may result in insufficient protection by the driver frontal airbag, or there may be over-aggressive combustion creating excessive internal pressure when the driver frontal airbag is deployed."
Und auch auf der Audi-Homepage und Schreiben an Audi-Besitzer in Australien ist das Bersten als Möglichkeit angeführt.
Und nur weil Audi davon bisher nichts weiß, dass ein solcher Fall vielleicht doch eingetreten ist, kann man meines Erachtens nicht zwangläufig behaupten, dass man davon nicht betroffen wäre.
Wenn ich nun Textanalyse betreiben würde, dann könnte ich aus den von mir fett hervorgehobenen Textstellen herauslesen, dass bei Audi die Sicherheit seiner Kunden an erster Stelle steht, wenn diese in Amerika, Kanada, Australien und Japan durch entsprechende Gesetze (wie FSSV208) und Verbraucherrechte geschützt sind - aber was ist mit dem Rest der Welt? Scheiß "America first".
Und weiters frage ich mich, warum Porsche Austria als Importeur angeblich von der ganzen Sache nichts mitbekommen hat, ich aber als normaler Kunde schon, und dies, obwohl die Audi AG schon seit 21.10.2019 von der Airbag-Problematik bescheid wusste und Audi stets beteuert mit seinem Importeur in engem Kontakt zu stehen?
Aufgrund des obigen Mails seitens Audi bzw. Porsche Austria hatte ich mich an das Verkehrsministerium Abteilung Verkehr ST5 gewendet und um entsprechende Auskünfte ersucht - mit dem Hinweis auf Bescheidaustellung, denn, wenn keine Auskunft erteilt worden wäre, dann hätte ich ein Rechtsmittel gehabt. In meiner Anfrage hatte ich folgende Fragen gestellt und eine Antwort am Freitag, den 13.03.2020, erhalten (wenn das kein Zufall ist):
Ist die Audi AG, wie im letzten Absatz angeführt, mit Ihrer Behörde in engem Austausch?
Das BMK ist für die Audi AG nicht die zuständige Behörde. Wir gehen davon aus, dass die Audi AG mit der genehmigenden Typgenehmigungsbehörde als zuständige Behörde im Austausch ist.
Ist es dabei möglich, dass Porsche Austria, wie anfangs erwähnt, nicht davon in Kenntnis gesetzt wurde bzw. Porsche Austria zum Zeitpunkt meiner Anfrage als Importeur seitens der Audi AG nicht über die Sicherheitsrisiken des Fahrzeuges informiert wurde, obwohl der Audi AG seit 21.10.2019 entsprechende Hinweise vorlagen?
Das kann seitens BMK nicht beurteilt werden.
Welche Auswirkungen hat die Erkenntnis (auch aufgrund von Analysen der Fahrzeuge am deutschen Markt – siehe Safety Recall Report 20V-056), dass die Rückhaltewirkung im vollen Umfang bei einen Unfall nicht gewährleistet sein könnte auf die Betriebssicherheit und die Zulassung zum öffentlichen Verkehr für mein Fahrzeug in Österreich?
Inwieweit die Betriebssicherheit beeinflusst sein könnte, ergeben die Analysen des Herstellers und der genehmigenden Behörde. Wenden Sie sich diesbezüglich an den Hersteller oder seinen gem. §29 KFG Bevollmächtigten. Aus Sicht des BMK gibt es keine Hinweise darauf, dass das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß genehmigt wurde, daher ist die Zulassung zum Verkehr nicht betroffen, sofern das Fahrzeug dem Stand der Technik und den Herstellervorgaben entsprechend gewartet und instandgehalten wurde und über eine gültige Begutachtungsplakette verfügt.
Welche Maßnahmen sollte ich aus Sicht Ihrer Behörde ergreifen, damit die Betriebssicherheit und die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehrs meines Fahrzeuges in Österreich nicht gefährdet ist?
Die Empfehlungen des Herstellers sollten beachtet werden, das Fahrzeug sollte dem Stand der Technik und den Herstellervorgaben entsprechend gewartet und instandgehalten werden.
Welche weitere Maßnahmen werden seitens Ihrer Behörde angedacht?
Die Analysen seitens des Herstellers und der genehmigenden Behörde werden ergeben, ob ein Rückruf erforderlich ist. Die Durchführung des Rückrufes ist in § 40b Abs. 9 KFG geregelt.
Im Grunde heißt das Schreiben des Verkehrsministeriums für mich als österreichischer Konsument, sofern ich es richtig verstanden habe, dass ich auf die Behörde, die die Typengenehmigung erstellt hat -nämlich das Kraftfahr-Bundesamt in Deutschland kurz KBA (Genehmigungsnummer für Audi 8N: e1-97/27-0090*00 vom 22.04.1998) in 24932 Flensburg -, und auf die Audi AG angewiesen bin, ob man in Sachen Airbag tätig wird oder nicht.
Nachdem man nun mit Corona andere Sorgen hat und nach der Krise die Automobilindustrie vermutlich wirtschaftlich angeschlagen an der Wand steht und trotz Dieselskandal die heilige Kuh in Deutschland und Österreich weitgehend verschont wird, wird man dem lächerlich kleinen Thema Airbag in Europa bzw. Österreich wahrscheinlich weniger die nötige Aufmerksamkeit schenken. Denn 29 Tote und 320 Verletzte sind "a Lärcherlschaß" gegen das, was in den von Corona betroffenen Ländern ablief - weitere Airbag-Opfer könnte man dann quasi als Kollateralschaden der Pandemie verbuchen.
Da Corona meinem Tatendrang etwas gehindert hatte, musste ich dies auf andere Weise kompensieren und habe es (25.03.2020 bzw. 14.04.2020) geschafft, das Kontaktformular des KBA (Abteilung Typengenehmigung für Personenkraftwagen bzw. Produktsicherheit/Rückruf) wie folgt auszufüllen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde vom österreichischen Verkehrsministerium an Sie verwiesen, weil ich Fragen zu der neueren Airbag Problematik habe und Sie die typengenehmigende Behörde meines Audi TT8N3 sind (Genehmigungsnummer für Audi 8N: e1-97/27-0090*00 vom 22.04.1998).
Bezüglich meines Audi TT8N3 (Herstellungsdatum 15.06.1999) musste ich den Medien (AutoBild Klassik 02/2020) entnehmen, dass es im Zeitraum vom 01.05.1995 bis 31.08.1999 zu Problemen bei der Fertigung von NADI-Inflatoren des Herstellers Takata Sachsen Elterlein (unzureichende Versiegelung in 1% der Fälle) gab und sich in meinem Fahrzeug nachweislich dokumentiert ein Airbag des besagten Herstellers und des besagten Zeitraumes (SerienNr. *001EZB06AD37*, Produktionsdatum 09.06.1999) befindet.
Darüber hinaus gibt es in einigen Ländern bereits Rückrufaktionen, wobei sich beispielsweise mein Fahrzeug (FIN TRUZZZ8N3Y1008634) genau in dem FIN-Kreis der australischen Fahrzeuge bewegt.
Im Weiteren ist dem Safety Recall Report 20V-056 der NHTSA zu entnehmen, dass anhand von Untersuchungen an Airbags des deutschen Marktes es mitunter zum Nichtöffnen oder unzureichender Befüllung kommen kann. Zitat:
"January 22, 2020: Analysis of NADI inflators from the German market show a possibility of no or slow deployment. Test results are being presented to the Audi Product Safety Committee. Due to a potential noncompliance with FMVSS208 a determination of a safety defect was made. Audi continues to investigate and evaluate the issue with respect to the possibility of inflator ruptures. At this point Audi does not have any indication of inflator ruptures in the field or in test environments.".
Darüber hinaus liegt mir eine Stellungnahme von Porsche Austria an das österreichische Sozialministerium (Abteilung Produktsicherheit) vor, in dem die Audi AG schreibt:
"Das Risiko des Berstens eines bei Audi eingesetzten NADI-Generators wird nach unseren aktuellen Erkenntnissen als unwahrscheinlich eingestuft. Allerdings kann nicht absolut sichergestellt werden, dass der Fahrerairbag bei einem Unfall die volle Rückhaltewirkung entfaltet. ".
Leider ist dem Schreiben aber auch zu entnehmen, dass:
"Damit werden die damals gültigen gesetzlichen Vorgaben für die Funktion eines Airbags in USA, Kanada, Australien und Japan nicht sicher eingehalten. Für andere Märkte, z. B. Europa, ist dies abschließend noch nicht geklärt. Audi steht mit den entsprechenden Behörden in Verbindung. Aus diesem Grund gilt die Rückruf-Ankündigung aktuell nur für diese Märkte."
Aufgrund der Aussage der Audi AG, dass andere Märkte anscheinend strengere Sicherheitsstandards anlegen als Ihre Behörde, möchte ich Sie daher bitten mir zu dem Sachverhalt "NADI-Airbag Problematik Audi TT8N" schriftlich zu antworten."
Weil das erste Schreiben zum Schluss etwas diffus formuliert war - was mein Anliegen betrifft - habe ich nochmals am 14.04.2020 ein erneutes eingereicht, wobei ich drei konkrete Fragen gestellt habe, die mit 28.04.2020 vom KBA ausführlich beantwortet wurden:
Nun ist dieses Schreiben auch offiziell, da der Rückruf in der KBA-Datenbank auch zu ersehen ist. Dort ist er mit der Referenznummer 9505 angeführt. Der Hersteller-Code für den überwachten Rückruf lautet bekannterweise 69AE.
Wie bereits geschrieben, hatte ich mich auch an einige Medien gewendet. Dabei bedankten sie sich zwar für die umfangreichen Informationen, wobei diese aber vermutlich in den diversen Rundordnern (sprich Mistkübeln) landeten.
Man beißt ja nicht die Hand, die einen füttert, denn dann wäre es aus mit Testautos, angeblichen Insider-Informationen (eigentlich bewusst gesteuerte Leaks) oder kostenlosen Reisen zu irgendwelchen Präsentationsevents - also alles, was sich dann als unabhängige Presse sich bezeichnet.
Aber ab und zu geschehen auch noch kleine Zeichen und Wunder in Zeiten wie diesen und AutoBild hat sich am Rande eines Artikels meiner angenommen und die Problematik auch beim Audi verfolgt, nachdem einige Leser und Leserinnen sich über Briefe von BMW geärgert hatten, indem sie zur Stilllegung des Fahrzeuges aufgefordert bzw. gezwungen wurden.
Der nachstehende Bericht ist in der Ausgabe Nr. 14 vom 02.04.2020 auf Seite 28 erschienen.
Laut dem Beitrag hatte damals ein Sprecher der Audi AG angekündigt, dass der Rückruf - für mich aber etwas spät - weltweit ausgeweitet wird (dies lag damals angeblich der AutoBild-Redaktion schriftlich vor).
Daraufhin nochmals ein Versuch bei der Audi AG ein wenig mehr an Informationen rauszubekommen. Bewaffnet mit dem KBA-Schreiben und dem Hinweis auf die Pressemeldung bat ich um genauere Informationen. Aber die Reaktion bzw. die Antwort der Audi AG war natürlich nicht unerwartet für mich. Diese spielte den Ball wieder an den Importeur Porsche Austria zurück - ich glaub' das nennt man Ping-Pong Effekt.
Also dann am 16.05.2020 wieder ein Mail an Porsche Austria:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem Sie auf meine Anfrage bezüglich der Airbag-Problematik bei meinem Audi TT 8N3 (FIN TRUZZZ8NZY1008634) mir keine entsprechende Auskunft bzw. Unterstützung teil ließen musste ich mich selber an verschiedene Stellen wenden und bekam die Rückmeldung aus dem Sozialministerium (Abteilung Produktsicherheit) und dem Verkehrsministerium (Abteilung ST5), dass Sie keinerlei Ahnung über die Problematik haben.
Daraufhin habe ich mich an das KBA und die Audi AG gewendet, wobei letztere mich wieder an Sie verwiesen hat. Seitens des KBA habe ich am 28.04.2020 die Rückmeldung bekommen, dass nun auch die Audi AG einen Rückruf vornimmt.
Welche Maßnahmen plant nun die Audi AG bzw. Sie als zuständiger Importeur, damit meine Sicherheit im Falle eines Falles gegeben ist? Sind etwaige drastische Maßnahmen, wie in Australien, auch in Österreich denkbar? Könnte es sein, dass ich, genauso wie BMW E46 Besitzer, zur Nichtbenutzung meines Fahrzeuges aufgerufen werde?"
welches mit folgendem Statement am 20.05.2020 zurückkam:
"Sehr geehrter Herr M.
danke für Ihre u.a. Kontaktaufnahme.
Auch die AUDI AG hat uns Ihre neuerliche Anfrage bzgl. Airbag bei Ihrem AUDI TT mit der Fgst-Nummer TRUZZZ8NZY1008634 weitergeleitet. Alle Anfragen von Kunden aus Österreich werden von der AUDI AG ausnahmslos an Porsche Austria GmbH & Co OG als Großhandel für Österreich zur Bearbeitung weitergeleitet. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Inhaltlich sind wir natürlich abgestimmt.
Anfang Februar konnten wir Ihre Anfrage über das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nach Rücksprache mit der AUDI AG gemäß dem unten in blau zitierten Text beantworten. Wir hatten Sie informiert, dass für Europa die Klärung des gegenständlichen Sachverhaltes noch nicht abgeschlossen ist und die Abstimmungen zum weiteren Vorgehen mit den zuständigen Behörden noch im Gange sind.
Hier gab es in der Zwischenzeit weitere Erkenntnis-Fortschritte und es wird erwartet, dass die Abstimmungen zwischen der AUDI AG und dem deutschen Kraftfahrtbundesamt (KBA) sowie die Risikobewertung durch das KBA als zuständige Marktüberwachungsbehörde innerhalb der EU voraussichtlich in den nächsten Wochen abgeschlossen werden.
Im Anschluss (voraussichtlich Ende Juni 2020) werden wir, als der für Österreich verantwortliche Großhandel, von der AUDI AG die Informationen erhalten, welche konkreten Maßnahmen mit dem KBA abgestimmt wurden und wie Kunden von potentiell betroffenen Fahrzeugen informiert werden.
Mit aktuellem Stand kann schon gesagt werden, dass es basierend auf den Ergebnissen der bisherigen Analysen, auch in Österreich für bestimmte Fahrzeuge eine Feldmaßnahme geben wird. An dieser Stelle der Hinweis, dass der in Ihrem Fahrzeug verbaute Gasgenerator im Airbag technisch Unterschiede zu denen anderer Hersteller aufweist welche zu unterschiedlichen Auswirkungen im Fehlerfall führen können. Die geplante Feldmaßnahme bezieht sich auf das mögliche alterungsbedingte Potential einer verminderten Schutzwirkung des Airbags. Diese Auswirkung unterscheidet sich entscheidend zu den in den Medien bei anderen Fahrzeugherstellern berichteten Phänomen von geborstenen Gasgeneratoren bei denen herumfliegende Metallteile zu Verletzungen von Insassen geführt hätten.
Weltweit ist kein Fall mit einem Audi-Fahrzeug bekannt, bei dem ein Airbag mit einem NADI Generator nicht auslegungskonform funktioniert hat.
Wir verstehen, dass Sie gerne früher und schneller eine Information haben möchten. Wir möchten Sie dennoch bitten, sich bis zum Abschluss der Abstimmung und Sachverhaltsbewertung mit den zuständigen Behörden zu gedulden. Anschließend werden wir Sie zu Inhalt und Ablauf der geplanten Feldmaßnahme informieren. Wir bitten dafür um Verständnis."
Witzig ist der fett markierte Satz, den man immer wieder in bei Audi findet - dürfte ein Standardtextbaustein sein. Dies widerspricht nämlich dem eigenen Schreiben, wo drin steht
"Interne Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass im Falle eines Unfalles die Rückhaltewirkung des bei Audi eingesetzten NADI-Airbags nicht immer im vollen Umfange gewährleistet sein könnte."
Aber das gleiche Spiel spielt auch Audi bezüglich der Nachfrage des Airbagdatums bzw. den unterschiedlichen Angaben am Gasgenerator und am Aufkleber. Die verschiedenen Datumsangaben fielen mir erst im Mai 2020, beim Schreiben dieses Beitrages und näheren Recherchen auf.
Ich startete daraufhin eine Anfrage an meine Audi-Werkstätte am 02.06.2020:
"Sehr geehrter Herr S.,
anbei die Fotos bezüglich des Datum am Airbag und am Etikett. Vielleicht können Sie abklären, warum diese differieren, insbesondere weil Audi ja als Produktionsdatum 2014 angab."
Ungewohnter Weise bekam ich nach fast zwei Wochen keine Antwort von meiner Audi-Werkstätte - was eher untypisch für sie ist - und ich startete nochmals eine Anfrage am 14.06.2020:
"Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie bezüglich der unterschiedlichen Datumsangaben (Herstellungsjahr 2006 und Etikett 2014) am Airbag schon Informationen?"
In gewohnter zuverlässiger Weise, was ich an dieser Stelle von Porsche Austria bzw. Audi an dieser Stelle noch immer nicht behaupten kann, kam von meiner Werkstätte am 17.06.2020 folgende Rückmeldung (wobei mir die Werkstätte schon langsam leid tat, aber Gottseidank hat sie ja auch Opel und Peugeot im Programm - wäre vielleicht eine zukünftige Alternative für unseren Seat Leon ST, nachdem wir den Seat Altea XL bereits wegen schlechter Erfahrungen mit einem anderen Servicepartner und Porsche Austria Kundendienst schon gegen einen Hyundai i30 ersetzt haben):
"Sehr geehrter Herr M.!
Ich habe diesbezüglich schon ein Mail an Audi Tradition geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten, werde es nochmals in Erinnerung rufen.
Sobald wir eine Antwort haben melde ich mich bei ihnen."
Parallel stellte ich eine Anfrage am 12.07.2020 an Audi Tradition in der Hoffnung etwas Licht in den Datumsdschungel zu bringen:
"Sehr geehrte Frau P.,
ich warte leider immer noch auf eine Rückmeldung bezüglich des bei Ihnen erworbenen Airbagmoduls, mit der Teilenumer 8N0880201, auf dem einerseits das Herstellungsjahr 2006 vermerkt und andererseits ein weiteres Etikett mit 12.05.2014 und einer Nummer *001EZB0DDC4h* aufgebracht ist.
Mir wurde bei der Bestellung des Airbags durch meinen lokale Werkstätte mitgeteilt, dass es sich um einen Airbag aus dem Jahr 2014 handeln soll, was aber dem Aufkleber direkt am Gasgenerator widerspricht.
Ich hätte daher gerne die Information, welches Datum nun maßgeblich für die Herstellung ist bzw. welches Datum und was die Nummer auf dem Etikett meines Airbagmoduls beschreibt. Es dürfte ja nicht so schwer sein, dass man weiß, was die eigenen Aufkleber für Funktion haben. Die Marke Audi zeichnet sich in diesem Fall nicht gerade mit Kompetenz aus, da auch die Fachwerkstätte bis dato keine Informationen von Ihnen bzw. Ihrer Fachabteilung erhalten hat."
bekam ich am 16.07.2020 von Audi Tradition natürlich wieder folgende Antwort:
Gut, wenn Audi nicht mit mir das klären will, dann sollen sie bitte die Information an die Audi-Werkstätte weiterleiten. Damit hätte ich ja kein Problem, wenn am 16.07.2020 nicht folgende Antwort von der Audi-Werkstätte gekommen wäre:
"Sehr geehrter Herr M.!
Im Anhang ist die Antwort von Audi Tradition, tut mir leid dass es etwas länger gedauert hat, aber ich habe diese Information selber soeben erst erhalten."
Audi wäre ja nicht Audi, wenn man andere Antworten bekäme. Irgendwie hat das Ganze ja was von Realsatire und in Zeiten von Corona, wo alle Kultureinrichtungen zugesperrt haben, liefert Audi ja irgendwie seinen Beitrag zur Kultur in kabaretthafter Form.
Meine, fast schon resignierende Antwort, an die geplagte Audi-Werkstätte am 16.07.2020 war dann:
"Sehr geehrter Herr S.,
danke für die Weiterleitung.
Anhand der sehr geistreichen Antwort von Audi wissen wir nun genau, was der zweite Aufkleber auf sich hat. „Bei weiteren Fragen oder Anregungen sind wir gern wieder Ihr Ansprechpartner“ – ich glaube, das können wir uns zukünftig sparen."
Genau so wenig, wie Audi es geschafft hat eine entsprechende Aussage hinsichtlich des Datums zu geben, hat es Porsche Austria bis zum Juli 2020 nicht geschafft eine entsprechende Antwort auf den Rückruf zu finden, während in Deutschland den Fahrzeughaltern schon die offiziellen Briefe des KBA zuflatterten. Eine Antwort, entsprechend der Sprachregelung des Rückrufschreibens des KBA, kam von Porsche Austria am 12.07.2020:
"Sehr geehrter Herr M.
danke für Ihre u.a. Kontaktaufnahme.
Die AUDI AG hat uns heute weitere Informationen zu dem Thema übermittelt!
Bei Ihrem Fahrzeug (AUDI TT TRUZZZ8NZY1008634) wird der Austausch der Airbag-Komponente über eine Rückrufaktion (Code 69AE) vorbereitet. Aufgrund des Fahrzeugalters sind leider derzeit keine Originalersatzteile verfügbar. Aus diesem Grund treibt die AUDI AG derzeit die Neuentwicklung der Airbag-Komponente für Ihr Fahrzeug voran.
Die AUDI AG geht davon aus, dass der Austausch ab dem 2. Quartal 2021 erfolgen kann. Sobald die Komponente verfügbar ist, werden Sie als Fahrzeughalter über den Versicherungsverband Österreich angeschrieben, um für die notwendige Maßnahme an Ihrem Fahrzeug einen Termin in einer AUDI Vertragswerkstatt vereinbaren zu können.
Nach den Angaben der AUDI AG, kann bis zu diesem Zeitpunkt Ihr Fahrzeug uneingeschränkt genutzt werden. Diese möchte Sie an dieser Stelle jedoch bitten, mit besonderer Sorgfalt jederzeit auf die Verwendung des Sicherheitsgurts zu achten, um im Falle eines Unfalls das Verletzungsrisiko weit möglichst zu reduzieren."
In dem deutschen KBA-Brief steht, wie nun auch in Österreich von der Porsche Austria angekündigt wird, dass die Audi AG die Neuentwicklung des Airbags vorantreibt und mit einer Lösung im 2. Quartal 2021 zu rechnen ist.
Weiters wird im Schreiben darauf hingewiesen, dass man der Verwendung des Sicherheitsgurtes Beachtung schenken sollte - no na ned, wäre ja sowieso gesetzlich vorgeschrieben.
Was die Audi AG und Porsche Austria jedoch verschweigen ist, sollte der Airbag wirklich unzureichend auslösen, dass dann das Verletzungsrisiko bei Frontalunfällen steigt. Laut ADAC werden nur in Kombination dieser zwei Sicherheitseinrichtungen schwere Kopfverletzungen um 45% reduziert und Gesichtsverletzungen fast vollständig vermieden - aber nur in Kombination.
Und wenn der Sicherheitsgurt alleinig ausreichend wäre, warum betreibt dann Audi den Aufwand einer Neuentwicklung?
Daher frage ich mich auch, ob der Sicherheitsgurt wirklich alleinig sicher ist? Audi hat damals mit den hohen Sicherheitsstandards geworben (siehe weiter oben). Darüber hinaus altern ja auch die Gurte bzw. das Gurtband, welches aus Polyesterfäden besteht und manche weisen eventuell Verschleißerscheinungen (z.B. ausgefranste Kanten) auf oder wurden in der Tür eingeklemmt - insbesondere bei Sportwägen, da ja die Gurtumlenkung tiefer sitzt als bei anderen Fahrzeugen und der Gurt sich nicht immer zu 100% aufrollt.
Und wenn die Entwicklung des Airbags 1 1/2 Jahre in Anspruch nimmt, dann hätte man zumindest aus meiner Sicht Audi verpflichten sollen die Gurtsysteme kostenlos zu prüfen, denn nicht jede Halterin (an dieser Stelle wird wieder mal vorbildlich gegendert) ist in der Lage den Zustand des Gurtes einwandfrei zu beurteilen.
Beispielsweise findet man im erWin (zumindest bei Seat) eine umfangreiche (3 Seiten) bebilderte Beschreibung, wie man den Zustand des Sicherheitsgurtes prüfen kann. Warum solche Informationen nicht in Kombination mit den Rückrufdokumenten ausgegeben werden ist für mich unverständlich, oder doch verständlich. Es würden dann vermutlich hohe Kosten auf den Fahrzeughalter zukommen und mitunter könnte es zu einem Ersatzteilmangel beim Gurt kommen, noch dazu, da es unterschiedlich gefärbte Gurtbänder, je nach Innenausstattung, gab. Im erWin Dokument steht nämlich:
"Wird eine Beschädigung anhand der Prüfpunkte festgestellt, so ist der Kunde auf die Notwendigkeit eines Gurtwechsels hinzuweisen. Wenn der Kunde dem Ersatz der Sicherheitsgurte nicht zustimmt, wird dies im Inspektions- und Wartungshandbuch vermerkt."
Aufgrund meiner Überlegungen dachte ich mir, ich muss wieder mal das KBA etwas bemühen und hatte dann folgende Anfrage gestellt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich der Rückrufaktion 69AE der AUDI AG hätte ich noch einige Fragen an Ihre Behörde, als Fahrer eines wohlmöglich betroffenen Audi TT8N3 (TRUZZZ8NZY1008634, produziert am 15.06.1999).
Ich konnte in einigen technischen Foren die Schreiben der AUDI AG einsehen, die im Zuge dieser Rückrufaktion an die betroffenen Fahrzeughalter ergingen.
Da es sich um einen überwachten Rückruf aufgrund eines schweren Mangels handelt, stellt sich für mich die Frage, ob die Sicherheit der Fahrzeuglenker, respektive meiner Person, nur durch den Sicherheitsgurt ausreichend gewährleistet ist und aufgrund welcher Erkenntnisse diese Entscheidung beruht?
Die AUDI AG hat im Zuge der Einführung des Audi TT8N nämlich damit geworben, dass das Fahrzeug den Anforderungen der Sicherheitsbestimmungen 96/27/EG und 96/97/EG entspricht.
Nun bittet aber die AUDI AG "... auf die Verwendung des Sicherheitsgurtes zu achten ...", da eine Fehlauslösung des NADI-Airbags nicht ausgeschlossen werden kann. Die Fehlerquote der fehlerhaft produzierten Gasgeneratoren beträgt immerhin 1%, d.h. jedes 100. Fahrzeug, auch meines, könnte betroffen sein.
Für meines Empfinden, als Techniker und Lehrender im Bereich Maschinenbau/Mechatronik, sind die Maßnahmen der AUDI AG nicht ausreichend, da der ordnungsgemäße Zustand des Sicherheitsgurtes derzeit im Zuge dieser Aktion 69AE durch Werkstätten nicht überprüft wird.
Es ist jedoch allgemein bekannt, dass die Sicherheitsgurte altern und unter Umständen beispielsweise an den Kanten ausfransen oder eventuell in die Fahrertür eingeklemmt wurden, was einen negativen Einfluss auf das Gewebe des Gurtbandes haben könnte.
Darüber wird in der BRG/GUV-R 198 für Gurte als Absturzsicherung - und ein Sicherheitsgurt im KFZ kann in seiner Funktion als solcher angesehen werden - einen Austausch innerhalb von 6 bis 8 Jahren empfohlen. Die Hersteller solcher Gurtbänder sprechen von 10 Jahren.
Meines Empfindens nach müsste zumindest bei dem vom Rückruf 69AE betroffenen Fahrzeugen eine Überprüfung des Sicherheitsgurtes auf Funktion und Zustand erfolgen, wenn nicht sogar eine temporäre Stilllegung ausgesprochen werden, bis der Mangel mit den NADI-Gasgeneratoren behoben wurde, da moderne Rückhaltesysteme heutzutage aus Gurt und Airbag bestehen.
Nun meine abschließenden Fragen:
- hat man seitens des KBA die Lebensdauer bzw. den Alterungsprozess der Gurtsysteme und ein eventuelles Versagen beim Rückruf 69AE mitberücksichtigt?
- hat man eine temporäre Stilllegung der Fahrzeuge angedacht?
- gab es seitens der AUDI AG ähnliche Lösungsansätze wie in Australien?"
Die vom KBA kommenden Antwort zu diesem Thema überrascht eigentlich nicht. Aus Sicht des KBA ist natürlich jeder Fahrzeughalter ein Spezialist für die Beurteilung des Zustandes des Sicherheitsgurtes.
"Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde in Deutschland und zuständig für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge. Da Ihr Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen ist, muss ich Sie bitten, sich an Ihre zuständige Marktüberwachungsbehörde in Österreich zu wenden. Aussagen zur Rückrufdurchführung außerhalb Deutschlands kann das KBA nicht tätigen.
Folgende Hinweise zu Ihren Fragen möchte wir Ihnen aber gerne trotzdem geben:
Anforderungen an einen regelmäßigen Austausch von Fahrzeugsicherheitsgurten in einem bestimmten Intervall gibt es in der europäischen Gesetzgebung nicht. Die Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes der Gurte eines Fahrzeugs obliegt dem Fahrzeughalter. Angeschnittene/angerissene oder anderweitig beschädigte Gurte sollten bei regelmäßiger Wartung des Fahrzeugs bzw. bei geplanter Benutzung auffallen und sind entsprechend auszutauschen. Sobald der Halter Kenntnis von einem Mangel an seinem Fahrzeug erlangt, liegt es in seiner Verantwortung, auch andere Nutzer des Fahrzeugs über den potentiellen Mangel zu informieren.
Jedem Halter oder anderen Nutzern, eines betroffenen Fahrzeuges, steht es dann frei, dieses bis zur Durchführung des Rückrufes nicht zu verwenden. Eine behördliche Stilllegung der Fahrzeuge bis zur Umrüstung wäre unverhältnismäßig, da der Mangel grundsätzlich nur im Falle eines Unfalls mit Airbagauslösung auftreten kann. (Bitte beachten Sie, dass sich diese Hinweise bis auf den ersten Satz auf die deutsche Gesetzgebung beziehen.).
Dem KBA ist nicht bekannt, welche Maßnahmen in Australien durchgeführt wurden. Wir müssen Sie daher in Bezug auf diese Frage bitten, sich an den Hersteller zu wenden."
Okay, haken wir das Thema Sicherheitsgurt ab und wenden wir uns wieder dem Airbag bzw. dem nicht "frischen" Datum zu - ein neues Jahr, ein neues Spiel und neue Fragen. Und zwar an meine Audi-Werkstätte (15.01.2021):
"Sehr geehrter Herr B.,
könnten Sie mich bitte informieren, inwieweit der Stand bezüglich einer Kulanzregelung beim Airbag des Audi TT8N3 (TRUZZZ8NZY1008634) bei Porsche Austria bzw. Audi ist, da dies schon einige Zeit her ist."
Kurz darauf (18.01.2021) bekam ich vom Serviceleiter folgende Rückmeldung:
"Sg. Hr. M.
Leider stehen bis Dato keine Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung, daher gibt es bezüglich Austausch ,Gwl oder Kulanz auch keine Aussagen.(Teile sind voraussichtlich erst zweites Quartal 2021 lieferbar).
Ich habe leider keine besseren Nachrichten und gebe Bescheid wenn wir neue Informationen bekommen."
Also habe ich nochmals einen vorletzten Anlauf bei der Kundenbetreuung von Porsche Austria genommen und denen am 27.03.2021 geschrieben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte bereits vor über einem Jahr mit Ihnen Kontakt bezüglich der Airbag-Problematik bei meinem Audi TT8N3 (TRUZZZ8NZY1008634). Die entsprechenden Korrespondenzen mit Ihnen, der Audi AG und öffentlichen Stellen brachten zu dem damaligen Zeit keine Klarheit über das weitere Geschehen.
Da Ihre Rückmeldungen damals zeigten, dass Sie in dieser Causa (was mich persönlich etwas verwundert) eher unwissend waren, ließ ich im April 2020 das Airbagmodul 8N0880201 vorsorglich durch die Firma Automobile M., aufgrund der bereits von Audi in Australien ergriffenen Feldmaßnahme und des bestehenden Ersatzteilmangels, tauschen.
Da demnächst das besagte 2. Quartal 2021, in dem eigentlich die Rückrufaktion 69AE starten sollte, ansteht, möchte ich hiermit nochmals nachfragen, inwieweit diese nun im besagten Zeitraum auch durchgeführt wird?
Im Weiteren bitte ich Sie mir mitzuteilen, wie der Stand der Dinge bezüglich des Kulanzantrages seitens der Fa. Automobile M. ist. Mir wurde am 15.01.2021 von der Fa. Automobile M. nämlich mitgeteilt, dass es Ihrerseits noch keine entsprechende Rückmeldung bzw. Entscheidung gab.
Nachdem sich die Angelegenheit seit über einem Jahr hinwegzieht, wäre es aus meiner Sicht einmal angebracht, dass darüber entsprechend entschieden und ein Schlussstrich gesetzt wird. Insbesondere die permanenten Falschinformationen, wie auch das Produktionsdatum des Ersatzteils, sind meines Erachtens keine Zeichen sich mit Ruhm bekleckert zu haben."
Der geübte Leser kann sich schon denken, was wieder als Antwort von Porsche Austria retour kam:
"Sehr geehrter Herr Dr. M.,
vielen Dank für Ihre erneute Kontaktaufnahme.
Ihr Anliegen werden wir mit der Firma Automobile M. besprechen.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld, Sie werden nach Prüfungsabschluss von uns oder vom Autohaus wieder angesprochen.
Unser Ziel ist es, Ihre Anfrage zügig zu beantworten. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, falls es im Einzelfall einmal länger dauert."
Etwas länger dauert ist bei über einem Jahr gelinge gesagt schon etwas frech. Aber ich gebe ja nicht so schnell auf - eigentlich bin ich wie ein Pitbullterrier, der sich in sein Opfer verbeißt - und habe auch darauf am 20.04.2021 geantwortet (wobei ich mir nicht sicher bin, ob die juristische Formulierung richtig ist, vielleicht waren die zwei Semester Jus in Salzburg doch zu kurz):
"Sehr geehrter Herr H., sehr geehrter Herr B.-Z.,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Dass es Audi bis dato nicht geschafft hat eine entsprechende Ersatzteillösung herbeizuführen, obwohl wir uns im 2. Quartal 2021 befinden, verwundert mich wenig und habe ich auch ehrlich gesagt erwartet.
Was Sie aber nicht beantwortet haben, war, wie Sie bezüglich dem Kulanzantrag der Fa. M. entschieden haben. Da ich ja vorzeitig über die Airbag-Problematik eingehend informiert war, wollte ich nicht das Risiko eingehen und ein Fahrzeug lenken, bei dem die Gefahr eines defekten Airbags vorliegt und so habe ich mich für den Tausch des Airbags entschieden.
Die Fa. M. hat daher von Audi Tradition einen Airbag bestellt und diesen eingebaut. Die aufgelaufenen Kosten betrugen dabei 906,46EUR. Etwas befremdend ist auch, dass Audi Tradition der Fa. M. mitteilte, dass der besagte Airbag aus 2014 ist (auf diesem befindet sich neben der Seriennummer *001EZB0DDC4H* ein Datum mit 15.04.2014), obwohl auf dem Gasgenerator das Herstellungsjahr 2006 vermerkt ist.
Die Audi AG bzw. Audi Tradition verweigert bis dato die Auskunft, was es mit dem besagten Datum auf sich hat.
Ich finde es befremdlich bzw. in der Argumentation eigenartig, wenn man den Kunden falsch informiert bzw. diesem ein falsches Datum unterschiebt und dann mitteilt – Zitat:
„Nach Rücksprache mit unseren Kollegen aus der Fachabteilung teilen wir Ihnen mit, dass der Airbag in Ordnung ist, auch wenn nicht jedes Einzelteil davon in 2014 "frisch" gefertigt wurde.“
Eine Differenz von 8 Jahren ist nun mal keine Kleinigkeit, insbesondere wenn das Selbststudienprogramm Nr 151 „Audi Airbagsystem für Fahrer und Beifahrer“ auf Seite 23 vermerkt, dass Airbageinheiten nicht länger als 3 Monate gelagert werden dürfen.
Laut ABGB §871 wäre das falsch mitgeteilte Datum ein Rücktrittsgrund aufgrund von Irrtum. Sollte von Ihnen bezüglich dieser schon lang andauernden Causa kein Entgegenkommen gegeben sein, dann sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten."
Mittlerweile ist mir der Geduldsfaden gerissen und ich habe mich, wie im Schreiben angekündigt, wegen der falschen Auskunft, bezüglich des Datums des getauschten Airbagmoduls, Ende April 2021 an den ÖAMTC bzw. deren Rechtsabteilung gewendet und um Unterstützung gebeten - wie gesagt, zwei Semester Jus in Salzburg werden mir vermutlich nicht weiterhelfen und ich brauche professionelle Hilfe.
Aber mir scheint es, es ist bzw. wird ein Kampf zwischen David und Goliath, wobei ich hoffe, dass dann die Geschichte auch so endet. Aber Justitia ist ja blind bzw. ihre Augen sind verbunden und sieht somit nicht das Wesentliche und dann kann es heißen, Recht bekommen bedeutet nicht unbedingt auch Recht haben. Deswegen auch das Ungleichgewicht der Waage bei den Abbildungen. Dann könnte die Geschichte vom kleinen David vielleicht auch tragisch enden.
Anscheinend muss etwas - um den Bogen wieder zu Australien zu schließen - im Busch sein, da mich am 06.05.2021 eine fehlgeleitete Email von der Kundenbetreuung Porsche Austria an deren Rechtsanwaltskanzlei Dr. Robert P. erreicht hat, welche die letzten drei Mails als Anhang und auch den Link auf diesen Beitrag zum Inhalt hatte. Man sieht, dass die Kundenbetreuung bei Porsche Austria nicht einmal Dr. Robert P. von Dr. Robert M. auseinanderhalten kann, was aus meiner Sicht schon etwas bezeichnend für die Causa ist. Aber zumindest kann ich jetzt nicht behaupten, dass die Kommunikation intransparent wäre.
Und die Antwort der Rechtsvertretung hat auch nicht lange auf sich warten lassen. Man bittet um Geduld und geht mittlerweile von einem Tausch der Airbags im 3. Quartal 2021 aus. Was das Thema "frischer" Airbag betrifft, verweist man quasi auf die Werkstätte, da diese den ja verkauft und eingebaut bzw. entsprechende Absprachen mit mir getätigt hat. Nur dass man seitens Audi die Werkstätte auch im Kreis rumschickt wird geflissentlich ignoriert.
Interessant ist die Argumentation insofern, dass ja bei den ganzen Rückmeldungen seitens der Audi AG immer wieder auf die entsprechende Abstimmung mit der Kundenbetreuung in Österreich, sprich Porsche Austria, verwiesen wird und Audi Tradition (Auto Union GmbH) laut Impressum eine 100% Tochtergesellschaft der Audi AG ist. Und nun spielt diese Verbindung bei diesem Punkt auf einmal keine Rolle mehr - für mich ein klassischer Fall von Kindesweglegung.
Dass ich vielleicht einen Teil meiner oben erwähnten Ausgaben zurückbekomme - denn die Korrespondenz mit Porsche Austria und Audi zeigt, dass ich die Problematik schon frühzeitig im Visier hatte und aus meiner Sicht nur für dumm verkauft wurde bzw. andauernd hingehalten werde - habe ich mittlerweile aufgegeben. Insgesamt wurden von den verschiedensten Stellen in dieser Causa in Summe mindestens 77 Emails versendet.
Jetzt geht es nur mehr um das Prinzip. Mitunter hat der bisherige Aufwand mir zu antworten wahrscheinlich schon mehr gekostet als der eigentliche Wechsel des Airbagmoduls - und dies tut schon meinem Seelenfrieden gut.
Die letzte Rückmeldung der Rechtsvertretung von Porsche Austria an den ÖAMTC, im Oktober 2021, lautete, dass man die Kosten nicht übernimmt, weil ich das Gesamtmodul (welches es ja nur in dieser Form damals gab) tauschen lies und jetzt ja nur ein Teil davon, nämlich der neuentwickelte Gasgenerator, getauscht wird, was ja wesentlich kostengünstiger ist. Eigentlich wäre es ja interessant, was Audi der Generator so an Entwicklungs-, Zulassungs- und Produktionskosten gekostet hat. Dann könnte mir ja Porsche Austria zumindest die Arbeitszeiten, die Kosten des Gasgenerators und die TopCard ersetzen - da käme auch der eine oder andere Hunderter schon zusammen.
Nachdem sich auch die ÖAMTC-Rechtsabteilung an Porsche Austria mit dem vorletzten Schreiben der Kanzlei die Zähne ausgebissen hatte - laut deren Aussage erstmalig, dass sich eine große Kanzlei bei Kulanzfragen eingeschaltet hat - hat man mir empfohlen gerichtlich gegen Porsche Austria vorzugehen, was ich getan habe, da meine Rechtschutzversicherung den Fall übernommen hat. Ich habe mir auf Empfehlung des ÖAMTCs eine Rechtsvertretung gesucht, die schon eingehend Erfahrungen mit Audi im Zuge der Dieselskandal-Klage hatte.
Meine nun zweite extrem negative Erfahrung (falsche Toleranzen bei den Achsvermessungen des Seat Leon ST) mit der Porsche Austria Kundenbetreuung innerhalb von fünf Jahren, die sich über Monate hinwegstreckt, und die aus meiner Sicht nachlassende Qualität der VAG-Produkte bestärkte mich immer mehr sich von den VAG-Marken abzuwenden und, wie bereits beim Seat Altea XL, unseren Seat Leon ST gegen eine Nicht-VAG-Marke auszuwechseln, was dann auch nach einem Totalschaden des Seats im Juli 2021 erfolgte.
Nun stehen bei uns zwei Hyundai i30 PD, nach jahrelangen VW und Seat-Fahrzeugen (rund 21 Jahre), in der Garage und das Preis-Leistungsverhältnis ist im Gegensatz zu den VAG-Produkten unschlagbar. Der Audi TT8N3 bleibt natürlich aufgrund mangelnder Alternativen aus derzeitiger Sicht bei mir, denn da geht es um Emotionen und Spaß am Schrauben, die Audi mit ihren protzigen Fahrzeugen und der fehlgeleiteten Elektromobilität heute leider nicht mehr bei mir wecken können.
Zusammenfassend der chronologische Ablauf:
21.10.2019 - Audi wurde vom Takata-Nachfolger über die Airbag-Problematik informiert
24.10.2019 - erste Besprechungen zwischen Audi und seinem Lieferanten
20.11.2019 - Entscheidung für einen vorsorglichen Rückruf in Australien
05.12.2019 - Verständigung der amerikanischen Behörde NHTSA
xx.01.2020 - Untersuchungen von Audi mit Lieferanten an deutschen Airbags
xx.01.2020 - Untersuchungen von Audi mit Lieferanten an australischen Airbags
07.01.2020 - Rückruf 69AE in Australien
16.01.2020 - Bericht über Airbag-Probleme in der AutoBild Klassik 02/2020, Seite 74
19.01.2020 - erste Kontaktaufnahme zu Porsche Austria meinerseits
20.01.2020 - Rückmeldung seitens Porsche Austria, dass mein Fahrzeug nicht betroffen ist
21.01.2020 - Anfrage meinerseits an Audi Tradition bezüglich Airbag-Ersatzmodul
22.01.2020 - Versuche von Audi an deutschen Airbags zeigten Mängel auf
22.01.2020 - Nochmalige Kontaktaufnahme meinerseits zu Porsche Austria
22.01.2020 - Rückmeldung seitens Porsche Austria, dass mein Fahrzeug nicht betroffen ist
22.01.2020 - Nochmalige Kontaktaufnahme meinerseits zu Porsche Austria
23.01.2020 - Rückmeldung seitens Porsche Austria, dass mein Fahrzeug nicht betroffen ist
23.01.2020 - Anfrage an das Sozialministeriums bezüglich Rückruf
24.01.2020 - Anfrage an das Verkehrsministeriums bezüglich Rückruf
06.02.2020 - Bestellung des Airbag-Moduls bei Audi Tradition
07.02.2020 - Bestätigung der Werkstatt, dass Modul aus 2016 bestellt wurde
07.02.2020 - Rückmeldung des Verkehrsministeriums mit einer Antwort von Porsche Austria
13.02.2020 - Rückmeldung seitens Porsche Austria, dass sich die Sachlage nicht geändert hat
05.03.2020 - Einbau des "frischen" Airbagmodul, jedoch aus 2006 und nicht 2014 bzw. 2016
25.03.2020 - Anfrage an das deutsche KBA bezüglich Rückruf
02.04.2020 - Bericht in der AutoBild Nr. 14, dass Audi einen weltweiten Rückruf plant
14.04.2020 - erneute Anfrage an das deutsche KBA bezüglich Rückruf
28.04.2020 - Antwort des KBA, dass Audi nun eine Rückrufaktion plant
16.05.2020 - Nochmalige Kontaktaufnahme meinerseits zu Porsche Austria
20.05.2020 - Rückmeldung seitens Porsche Austria, dass man noch nichts genaues weiß
12.07.2020 - Rückmeldung seitens Porsche Austria wegen Rückrufaktion
27.08.2020 - offizielles Rückrufschreiben 69AE von Porsche Austria
27.03.2021 - Anfrage bei Porsche Austria wegen Kulanzregelung
27.03.2021 - Rückmeldung seitens Porsche Austria mit Verweis auf Servicebetrieb
20.04.2021 - Anfrage bei Porsche Austria wegen falscher Auskunft hinsichtlich Produktionsdatum
06.05.2021 - Rückmeldung der Rechtsvertretung von Porsche Austria
27.07.2021 - offizielles Rückrufschreiben 69BT von Porsche Austria
07.09.2021 - Rückmeldung der Rechtsvertretung von Porsche Austria, dass keine Kulanz übernommen wird, weil ich das ganze Modul und nicht den Gasgenerator alleine tauschen ließ
29.09.2021 - Schreiben meiner Rechtsvertretung an Audi zur Aufforderung der Kostenübernahme
22.12.2021 - Einreichung Klage am BG Gmunden
13.01.2022 - Erinnerungsschreiben, seitens Porsche Austria, bezüglich Rückruf 69BT
..... no comment
Mein abschließendes Resümee
In Österreich ist man anscheinend als Normalbürger der Automobilindustrie ausgeliefert, da sich weder das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz noch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als zuständig fühlen und sich stets auf den §40b Abs. 9 des KFG von 1967 berufen:
"9) Die Gemeinschaftseinrichtung der zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigten Versicherer hat auf begründeten Antrag eines Fahrzeugerzeugers oder seines gemäß § 29 Abs. 2 Bevollmächtigten für die Abwicklung von Fahrzeugrückrufaktionen unter Angabe der Fahrgestellnummer den davon betroffenen Zulassungsbesitzern ein Informationsschreiben des Fahrzeugerzeugers über die Durchführung der Rückrufaktion zuzustellen. Der Antragsteller hat die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen."
Auf gut österreichisch, wenn es der Audi AG bzw. Porsche Austria oder sonstigem Hersteller beliebt, dann kann auch der Rückruf in Österreich ausbleiben, egal ob in anderen Ländern derartige Aktionen laufen. Das deutsche KBA als typengenehmigende Behörde erklärt sich (verständlicherweise) für Österreich als nicht zuständig. Ich frage mich daher, welche Behörde ist nun wirklich in Österreich verantwortlich? Das Salzamt?
Wichtiger Hinweis: Der Bericht ist keine Reparaturanleitung oder Kaufempfehlung und alle Arbeiten am Fahrzeug erfolgen auf eigene Gefahr. Die Gefahr von Schäden ist nicht ausgeschlossen.